Rauchmelderpflicht und Schwerhörige

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Rauchmelderpflicht seit 2015

Angesichts der vielen Todesfälle durch Brände und Rauchgasvergiftungen wurde schon vor einigen Jahren in vielen Bundesländern die sinnvolle Pflicht eingeführt, Rauchmelder zu installieren. In jedem Jahr kommen weitere Bundesländer hinzu, die die Rauchmelderpflicht in ihre Bauordnungen aufgenommen haben.

Zahl der Todesopfer durch Brände um 40% reduzieren

Nachzügler Berlin muss erst im Jahr 2020 alle Haushalte mit einem Rauchmelder ausstatten. Obwohl die Anbringung sehr einfach wäre, gab es bislang nur in wenigen Haushalten einen oder mehrere Rauchmelder. Dabei kann die Zahl der Todesopfer durch Brände mit Hilfe einer flächendeckenden Versorgung mit Rauchmeldern um 40 % reduziert werden. Für Hörbehinderte ist dieser Schutz ein wenig teurer, denn sie können aus nachvollziehbaren Gründen nicht auf die preiswerten Alarm-Geräte zurückgreifen, die es für wenig Geld im Baumarkt zu kaufen gibt.

Die Kosten für spezielle Rauchmelder können von den Krankenkassen übernommen werden!

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil vom 18.06.2014 unter dem Aktenzeichen B 3 KR 8/13 R entschieden, dass Krankenversicherungen bei hörgeschädigten Versicherten die Kosten für Spezialrauchmelder ersetzen müssen. In dem vor dem BSG verhandelten Fall hatte ein Gehörloser bei seiner Krankenversicherung die Erstattung von Kosten für optische Rauchwarnmelder beantragt. Außerdem wollte er die Kosten für eine Lichtsignalanlage mit einem Kombisender für Tür und Telefon ersetzt haben, die der Arzt ihm verschrieben hatte. Die Krankenkasse wollte nur die Kosten für den Lichtwecker mit der Lichtanlage - unter Berücksichtigung eines Eigenanteils - erstatten.

Die Forderung nach Erstattung der Kosten für einen speziellen Rauchwarnmelder wurden jedoch auch noch in der zweiten Instanz vor dem Landessozialgericht (LSG) als unbegründet angesehen. Dessen Ansicht zufolge seien Krankenkassen nur dazu da, eine medizinische Rehabilitation zu gewährleisten. Da bei einem Rauchmelder keine Behinderung direkt ausgeglichen werde (wie etwa bei einem Hörgerät), dürfe eine Krankenkasse dafür auch nichts zahlen. Das Bundessozialgericht sieht das nunmehr anders. Ihm zufolge diene ein spezieller Rauchmelder für Schwerhörige einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis und dem Grundbedürfnis nach dem eigenständigen Wohnen. Außerdem seien in vielen Bundesländern bereits Rauchmelder vorgeschrieben. Vor allem Gehörlose seien stark auf spezielle Rauchmelder angewiesen, weil sie warnende Geräusche in einer Gefahrsituation nicht wahrnehmen können. Daher sei entgegen der Auffassung der Vorinstanzen und der Krankenkassen das Grundbedürfnis eines Lebens in Sicherheit betroffen. Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme für das Hilfsmittel bilde § 33 SGB V.

Welche speziellen Lösungen für Hörbehinderte gibt es?

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Rauchmelder sind ein zuverlässiger Schutz vor dem tödlichen Qualm, weil sie rechtzeitig reagieren und den Anwender auf die Gefahr hinweisen. Das darf natürlich nicht nur ein Privileg für hörfähige Menschen sein. Auch für Schwerhörige und Gehörlose bietet der Markt, z.B. die Firma "Humantechnik", eine Reihe von Lösungen an. Es handelt sich hier in erster Linie um Produkte, die mit optischen Signalen arbeiten.

Wie funktionieren diese Rauchmelder?

Nun, diese speziellen Geräte sind über Funk an ein Lichtsystem angeschlossen, das im Gefahrenfall ein starkes "Blitzlichtgewitter" abgibt, welches sogar mit geschlossenen Augen wahrgenommen werden kann. Als Zusatz kann ein solches System mit einem Vibrationskissen ausgestattet sein, das der Anwender sich unter das Kopfkissen legen kann. Das ist wesentlich effektiver als nur das reine Blitzlicht. Die Systeme können auch mit einem schrillen Ton funktionieren. Die Geräte sind langlebig, geben selten Falschalarme aus, sind stabil und verfügen über eine Batterie mit 10 Jahren Haltbarkeit. 

Als Grundausstattung empfiehlt sich eine Kombination aus Rauchmeldern in jedem Raum, Bltzlichtwecker im Schlafzimmer  und Stroboskopmodul. Letzteres wird an das Stromnetz angeschlossen und kann an der Wand befestigt oder freistehend genutzt werden. Außerdem ist es sinnvoll, das Vibrationskissen zu verwenden.

Dank einer solchen Ausrüstung können Sie und Ihre Familie beruhigt schlafen. Ihr Hörakustiker vor Ort berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Geräte. 

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